Leistungskomplex 1 
Kleine Körperpflege
			16,19 €
		 
		
			Leistungskomplex 2 
Große Körperpflege
			25,63 €
		 
		
			Leistungskomplex 3 
Lagern
			4,50 €
		 
		
			Leistungskomplex 4 
Lagern (Nr. 3) als alleinige Leistung
			9,00 €
		 
		
			Leistungskomplex 5 
Mobilisation
			6,75 €
		 
		
			Leistungskomplex 6 
Mobilisation (Nr. 5) als alleinige Leistung
			9,00 €
		 
		
			Leistungskomplex 7 
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
			11,25 €
		 
		
			Leistungskomplex 8 
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
			4,50 €
		 
		
			Leistungskomplex 9 
Hilfe bei der Ausscheidung
			4,50 €
		 
		
			Leistungskomplex 10 
Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung
			9,00 €
		 
		
			Leistungskomplex 11 
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
			3,13 €
		 
		
			Leistungskomplex 12 
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
			27,00 €
		 
		
			Leistungskomplex 13.1 
Kleine Hilfen Nr.1 An- und Auskleiden
			7,06 €
		 
		
			Leistungskomplex 13.2 
Kleine Hilfen Nr.2 Mundpflege
			7,06 €
		 
		
			Leistungskomplex 13.3 
Kleine Hilfen Nr.3 Nagelpflege/Fingernägel/Fußnägel schneiden
			7,06 €
		 
		
			Leistungskomplex 13.4 
Kleine Hilfen Nr.4 Gesichtsrasur
			7,06 €
		 
		
			Leistungskomplex 13.5 
Kleine Hilfen Nr.5 Haarwäsche
			7,06 €
		 
		
			Leistungskomplex 14 
Körperpflege mit An- und Auskleiden
			19,85 €
		 
		
			Leistungskomplex 15 
Hilfen bei der Haushaltsführung
			23,74 €
		 
		
			Leistungskomplex 16 
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
			53,00 €
		 
		
			Leistungskomplex 17a 
Erstbesuch
			39,56 €
		 
		
			Leistungskomplex 17b 
Folgebesuch
			11,87 €
		 
		
			Leistungskomplex 18a 
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
			31,77 €
		 
		
			Leistungskomplex 18b 
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch Fachkräfte
			45,00 €
		 
		
	 
	
	Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.
	Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind
	Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.