Ambulanter Pflegedienst DRK-Kreisverband St. Ingbert

Ambulante Pflege

Portrait

Hier besteht die Möglichkeit zusätzliche Angaben der Pflegeeinrichtung bzw. des Pflegedienstes einzustellen. Bislang ist keine Eingabe erfolgt.

* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.
*Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwecks konkreter Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeeinrichtung

Preise für Ambulante Pflege

Leistungskomplex 1
Kleine Körperpflege
21,98 €
Leistungskomplex 2
Große Körperpflege
34,79 €
Leistungskomplex 3
Lagern
6,11 €
Leistungskomplex 4
Lagern (Nr. 3) als alleinige Leistung
12,22 €
Leistungskomplex 5
Mobilisation
9,16 €
Leistungskomplex 6
Mobilisation (Nr. 5) als alleinige Leistung
12,22 €
Leistungskomplex 7
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
15,27 €
Leistungskomplex 8
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
6,11 €
Leistungskomplex 9
Hilfe bei der Ausscheidung
6,11 €
Leistungskomplex 10
Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung
12,22 €
Leistungskomplex 11
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
4,25 €
Leistungskomplex 12
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
36,65 €
Leistungskomplex 13.1
Kleine Hilfen Nr.1 An- und Auskleiden
9,58 €
Leistungskomplex 13.2
Kleine Hilfen Nr.2 Mundpflege
9,58 €
Leistungskomplex 13.3
Kleine Hilfen Nr.3 Nagelpflege/Fingernägel/Fußnägel schneiden
9,58 €
Leistungskomplex 13.4
Kleine Hilfen Nr.4 Gesichtsrasur
9,58 €
Leistungskomplex 13.5
Kleine Hilfen Nr.5 Haarwäsche
9,58 €
Leistungskomplex 14
Körperpflege mit An- und Auskleiden
26,95 €
Leistungskomplex 15
Hilfen bei der Haushaltsführung
32,56 €
Leistungskomplex 16
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
53,00 €
Leistungskomplex 17a
Erstbesuch
54,26 €
Leistungskomplex 17b
Folgebesuch
16,28 €
Leistungskomplex 18a
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
43,11 €
Leistungskomplex 18b
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch Fachkräfte
61,08 €
Stundenvergütung
0,00 €

Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.

Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 im Monat maximal für Pflege und Betreuung:

Pflege und Betreuung Pflegegrad 2
761,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 3
1.432,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 4
1.778,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 5
2.200,00 €

Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.