Leistungskomplex 1
Kleine Körperpflege
30,39 €
Leistungskomplex 2
Große Körperpflege
48,11 €
Leistungskomplex 3
Lagern
8,45 €
Leistungskomplex 4
Lagern (Nr. 3) als alleinige Leistung
16,89 €
Leistungskomplex 5
Mobilisation
12,67 €
Leistungskomplex 6
Mobilisation (Nr. 5) als alleinige Leistung
16,89 €
Leistungskomplex 7
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
21,12 €
Leistungskomplex 8
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
8,45 €
Leistungskomplex 9
Hilfe bei der Ausscheidung
8,45 €
Leistungskomplex 10
Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung
16,89 €
Leistungskomplex 11
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
5,88 €
Leistungskomplex 12
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
50,68 €
Leistungskomplex 13.1
Kleine Hilfen Nr.1 An- und Auskleiden
13,25 €
Leistungskomplex 13.2
Kleine Hilfen Nr.2 Mundpflege
13,25 €
Leistungskomplex 13.3
Kleine Hilfen Nr.3 Nagelpflege/Fingernägel/Fußnägel schneiden
13,25 €
Leistungskomplex 13.4
Kleine Hilfen Nr.4 Gesichtsrasur
13,25 €
Leistungskomplex 13.5
Kleine Hilfen Nr.5 Haarwäsche
13,25 €
Leistungskomplex 14
Körperpflege mit An- und Auskleiden
37,26 €
Leistungskomplex 15
Hilfen bei der Haushaltsführung
44,82 €
Leistungskomplex 16
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
53,00 €
Leistungskomplex 17a
Erstbesuch
74,70 €
Leistungskomplex 17b
Folgebesuch
22,41 €
Leistungskomplex 18a
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
59,62 €
Leistungskomplex 18b
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch Fachkräfte
84,46 €
Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.
Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind
Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.