AWO Seniorenzentrum Landhaus im Hofgarten

Eingestreute Kurzzeitpflege

Portrait

Das in Saarbrücken-Ensheim gelegene Seniorenzentrum „Landhaus im Hofgarten“ bietet Menschen im Alter einen fürsorglichen Lebensmittelpunkt. Das Haus und sein ländliches Ambiente harmonieren mit der zentralen Lage in Ensheim. Die räumliche Nähe und die guten Verkehrsanbindung zur Landeshauptstadt Saarbrücken bietet sich für Ausflugs- und Einkaufsmöglichkeiten an. Die hellen und geräumigen Zimmer auf den Wohnbereichen ermöglichen ein individuelles Ambiente. Gerne können die Bewohnerinnen und Bewohner eigene Lieblingsmöbelstücke mitbringen. Anschlüsse für Telefon/Fernsehen sind vorhanden. Sorgfältig durchdachte Farb- und Einrichtungskonzepte unterstützen die Orientierung im Haus und bringen Behaglichkeit und Wohnlichkeit. Ein besonderer Schwerpunkt in Ensheim ist die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz. Ein eigener Wohnbereich, großzügige Flure stellen ein fürsorgliches Wohnangebot für Menschen mit Demenz dar.
Die behütete und schöne Parkanlage am Haus eignet sich besonders für diese Bewohnerinnen und Bewohner. Denn symmetrische und barrierefreie Wege unterstützen dort den Bewegungsdrang von an Demenz erkrankten Menschen. Pflege, Bewegung und Entspannung stehen bei uns im Gleichklang. Die Rundum-Betreuung durch unsere herzlichen Mitarbeiter in Betreuung und Pflege ermöglicht ein würdevolles Leben im Alter. AWO Seniorenzentrum Landhaus im Hofgarten Ensheim. Ein Frisörsalon im Haus, die Cafeteria und der große Aufenthaltsraum mit Fernsehecke und Küchenzeile im Erdgeschoss, Therapieküchen zum gemeinsamen Kochen und therapeutische Tierbesuchsdienste ergänzen unser Wohnangebot. Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie uns auf einen Kaffee in der freundlichen und gemütlichen Cafeteria des Seniorenzentrums, die einen direkten barrierefreien Zugang zur Parkanlage bietet.

* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.

Belegungsplan

EinzelzimmerDoppelzimmer
  • ist belegt
  • verfügbar
*Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwecks konkreter Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeeinrichtung

Preise für Kurzzeitpflege

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 1

Pflege und Betreuung
48,47 €
Unterkunft
19,00 €
Verpflegung
10,00 €
Investitionskosten Doppelzimmer
13,00 €
Investitionskosten Einzelzimmer
18,00 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
90,47 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
95,47 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 2

Pflege und Betreuung
60,47 €
Unterkunft
19,00 €
Verpflegung
10,00 €
Investitionskosten Doppelzimmer
13,00 €
Investitionskosten Einzelzimmer
18,00 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
102,47 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
107,47 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 3

Pflege und Betreuung
76,47 €
Unterkunft
19,00 €
Verpflegung
10,00 €
Investitionskosten Doppelzimmer
13,00 €
Investitionskosten Einzelzimmer
18,00 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
118,47 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
123,47 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 4

Pflege und Betreuung
93,47 €
Unterkunft
19,00 €
Verpflegung
10,00 €
Investitionskosten Doppelzimmer
13,00 €
Investitionskosten Einzelzimmer
18,00 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
135,47 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
140,47 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 5

Pflege und Betreuung
101,47 €
Unterkunft
19,00 €
Verpflegung
10,00 €
Investitionskosten Doppelzimmer
13,00 €
Investitionskosten Einzelzimmer
18,00 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
143,47 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
148,47 €

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 bis zu 1.774 Euro pro Jahr für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.