Ambulante Pflege nach SGB XI
Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung gem SGB V
Ambulante Betreuung
Hauswirtschaftl Verrichtungen
Service Leistungen auf Anfrage
Beratungsgespräche für Geldleistungsbezieher
Ambulante Pflege nach SGB XI
Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung gem SGB V
Ambulante Betreuung
Hauswirtschaftl Verrichtungen
Service Leistungen auf Anfrage
Beratungsgespräche für Geldleistungsbezieher
Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.
Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind
Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.
Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 im Monat maximal für Pflege und Betreuung:
Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.
Trägerschaft
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