Leistungskomplex 1
Kleine Körperpflege
15,67 €
Leistungskomplex 2
Große Körperpflege
24,80 €
Leistungskomplex 3
Lagern
4,35 €
Leistungskomplex 4
Lagern (Nr. 3) als alleinige Leistung
8,71 €
Leistungskomplex 5
Mobilisation
6,53 €
Leistungskomplex 6
Mobilisation (Nr. 5) als alleinige Leistung
8,71 €
Leistungskomplex 7
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
10,89 €
Leistungskomplex 8
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
4,35 €
Leistungskomplex 9
Hilfe bei der Ausscheidung
4,35 €
Leistungskomplex 10
Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung
8,71 €
Leistungskomplex 11
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
3,03 €
Leistungskomplex 12
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
26,12 €
Leistungskomplex 13.1
Kleine Hilfen Nr.1 An- und Auskleiden
6,83 €
Leistungskomplex 13.2
Kleine Hilfen Nr.2 Mundpflege
6,83 €
Leistungskomplex 13.3
Kleine Hilfen Nr.3 Nagelpflege/Fingernägel/Fußnägel schneiden
6,83 €
Leistungskomplex 13.4
Kleine Hilfen Nr.4 Gesichtsrasur
6,83 €
Leistungskomplex 13.5
Kleine Hilfen Nr.5 Haarwäsche
6,83 €
Leistungskomplex 14
Körperpflege mit An- und Auskleiden
19,21 €
Leistungskomplex 15
Hilfen bei der Haushaltsführung
23,21 €
Leistungskomplex 16
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
53,00 €
Leistungskomplex 17a
Erstbesuch
38,68 €
Leistungskomplex 17b
Folgebesuch
11,60 €
Leistungskomplex 18a
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
30,73 €
Leistungskomplex 18b
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch Fachkräfte
43,54 €
Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.
Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind
Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.