Eingestreute Kurzzeitpflege

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ab 01.2025 nur noch eingestreute Kurzzeitpflege

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Belegungsplan

EinzelzimmerDoppelzimmer
  • ist belegt
  • verfügbar
*Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwecks konkreter Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeeinrichtung

Preise für Kurzzeitpflege

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 1

Pflege und Betreuung
76,27 €
Unterkunft
18,68 €
Verpflegung
10,70 €
Investitionskosten Doppelzimmer
8,55 €
Investitionskosten Einzelzimmer
14,31 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
114,20 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
119,96 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 2

Pflege und Betreuung
76,27 €
Unterkunft
18,68 €
Verpflegung
10,70 €
Investitionskosten Doppelzimmer
8,55 €
Investitionskosten Einzelzimmer
14,31 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
114,20 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
119,96 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 3

Pflege und Betreuung
76,27 €
Unterkunft
18,68 €
Verpflegung
10,70 €
Investitionskosten Doppelzimmer
8,55 €
Investitionskosten Einzelzimmer
14,31 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
114,20 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
119,96 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 4

Pflege und Betreuung
76,27 €
Unterkunft
18,68 €
Verpflegung
10,70 €
Investitionskosten Doppelzimmer
8,55 €
Investitionskosten Einzelzimmer
14,31 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
114,20 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
119,96 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 5

Pflege und Betreuung
76,27 €
Unterkunft
18,68 €
Verpflegung
10,70 €
Investitionskosten Doppelzimmer
8,55 €
Investitionskosten Einzelzimmer
14,31 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
114,20 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
119,96 €

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 131 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 bis zu 1.854 Euro pro Jahr für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.