Wohnstift Reppersberg – Kurzzeitpflege

Eingestreute Kurzzeitpflege

Portrait

Ausruhen – Erholen – Kraft schöpfen: Pflege für eine begrenzte Zeit

Sie benötigen Hilfe und Unterstützung für eine bestimmte Zeit?
Im Rahmen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege bieten wir für einen begrenzten Zeitraum umfassende und kompetente Pflege und Betreuung in unseren Wohnstiften. Ob für eine kurze Zeitspanne oder einen längeren Zeitraum – wir sind immer mit vollem Einsatz für Sie da.

Bei den folgenden Leistungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung:

Kurzzeitpflege – Pflegeversicherung (SGB XI § 42)
Ereignisse, wie Krankenhausaufenthalte oder Krisensituationen sind nicht immer vorhersehbar und kommen meist unerwartet. Gerade zu Hause können solche Situationen zu Problemen in der Betreuung oder Pflege führen. Eine Lösung hierfür bietet die Kurzzeitpflege.

Diese Leistung der Pflegeversicherung steht Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung. Sie kann dann beantragt werden, wenn die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang sichergestellt ist. Für die Kurzzeitpflege von bis zu vier Wochen übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr für pflegebedingte Aufwendungen, Leistungen der sozialen Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Kurzzeitpflege – Krankenversicherung (SGB V § 39)
Seit 2016 gibt es eine Leistung, welche für Versicherte einen Anspruch auf Kurzzeitpflege zu Lasten der Krankenversicherung begründet: Versicherte können wegen schwerer Krankheit wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder ambulanten Operationen einen Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen und hauswirtschaftlicher Versorgung haben, weil sie sich im Hinblick auf die erheblichen Auswirkungen der Behandlungen zuhause nicht selbständig versorgen können.

Der Leistungsanspruch der Versicherten ist an die Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung soweit angelehnt: Nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenversicherung für höchstens 56 Tage (acht Wochen) einen maximalen Leistungsbetrag von 1.612,00 Euro.

* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.

Belegungsplan

Verfügbarkeit
Es liegen keine aktuellen Daten vor.
*Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwecks konkreter Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeeinrichtung

Preise für Kurzzeitpflege

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 1

Pflege und Betreuung
41,48 €
Unterkunft
19,01 €
Verpflegung
10,91 €
Investitionskosten Doppelzimmer
20,48 €
Investitionskosten Einzelzimmer
24,70 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
91,88 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
96,10 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 2

Pflege und Betreuung
56,92 €
Unterkunft
19,01 €
Verpflegung
10,91 €
Investitionskosten Doppelzimmer
20,48 €
Investitionskosten Einzelzimmer
24,70 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
107,32 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
111,54 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 3

Pflege und Betreuung
73,09 €
Unterkunft
19,01 €
Verpflegung
10,91 €
Investitionskosten Doppelzimmer
20,48 €
Investitionskosten Einzelzimmer
24,70 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
123,49 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
127,71 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 4

Pflege und Betreuung
89,96 €
Unterkunft
19,01 €
Verpflegung
10,91 €
Investitionskosten Doppelzimmer
20,48 €
Investitionskosten Einzelzimmer
24,70 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
140,36 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
144,58 €

Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 5

Pflege und Betreuung
97,52 €
Unterkunft
19,01 €
Verpflegung
10,91 €
Investitionskosten Doppelzimmer
20,48 €
Investitionskosten Einzelzimmer
24,70 €
Gesamtkosten Brutto Doppelzimmer
147,92 €
Gesamtkosten Brutto Einzelzimmer
152,14 €

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 bis zu 1.774 Euro pro Jahr für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.